Aufnahmekriterien für einen Schulplatz der Gorch-Fock-Schule
Grundlage für die Entscheidung sind der Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 21.11.2011 sowie — gemäß § 63 Abs. 1 Schulgesetz SH — der Beschluss der Schulkonferenz unserer Schule vom 14.06.2023.
Die Aufnahme erfolgt nach folgenden Kriterien – in dieser Reihenfolge:
- Aufnahme aller Kinder, für die wir die zuständige Schule sind — einschließlich der „Kann-Kinder“ und Härtefälle im Sinne des oben genannten Erlasses („Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den (weiterführenden) allgemeinbildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“).
- Geschwisterkinder, deren ältere Geschwister bereits unsere Schule besuchen.
- Über die verbleibenden Plätze entscheidet das Los.
Gorch-Fock-Schule
Schulleiterin
Irene Mittelstaedt
