Aufnahmekriterien für einen Schulplatz der Gorch-Fock-Schule

Grundlage für die Entscheidung sind der Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 21.11.2011 sowie — gemäß § 63 Abs. 1 Schulgesetz SH — der Beschluss der Schulkonferenz unserer Schule vom 14.06.2023.

Die Aufnahme erfolgt nach folgenden Kriterien – in dieser Reihenfolge:

  1. Aufnahme aller Kinder, für die wir die zuständige Schule sind — einschließlich der „Kann-Kinder“ und Härtefälle im Sinne des oben genannten Erlasses („Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den (weiterführenden) allgemeinbildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“).
  2. Geschwisterkinder, deren ältere Geschwister bereits unsere Schule besuchen.
  3. Über die verbleibenden Plätze entscheidet das Los.

Gorch-Fock-Schule
Schulleiterin
Irene Mittelstaedt