Pädagogisches Konzept zum

sozialen Miteinander an der Gorch-Fock-Schule

Maßnahmen zur Förderung der sozialen Kompetenz

Leitgedanke: „Es ist normal verschieden zu sein“

 

  1. Es ist unser Ziel, die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu stärken und zu trainieren, Toleranz zu üben und einen konstruktiven Umgang in Auseinandersetzungen zu fördern. Die folgenden präventiven Maßnahmen wirken dabei unterstützend:
  • Einführung des Klassenrats mit der Schulsozialarbeiterin
  • regelmäßiges Thematisieren des Umgangs mit Gefühlen (fächerübergreifend in Religion, Philosophie, Sachunterrichts)
  • klassenbezogene Projekte mit der Schulsozialarbeiterin nach Absprache und bei Bedarf.
  • Streitschlichterausbildung bei einer Kollegin der Grundschule und der Schulsozialarbeiterin
  • Schülersprechstunde mit der Schulsozialarbeiterin
  • regelmäßiger Austausch mit den MitarbeiterInnen der Betreuten Grundschule
  • regelmäßiger Austausch über Vorkommnisse/Ereignisse mit Hilfe des Logbuchs
  • wöchentlich eine Verfügungsstunde für jede Klasse
  • Sitzungen des Schülerparlaments (Grundschule und FÖZ) einmal im Monat und anlassbezogene Sondersitzungen
  • Fallforum (s.u.) auch als präventives Instrument/ Möglichkeit des Austauschs
  • „Bewegte Pause“ : Ausleihangebot von Spielgeräten
  • Schulassistentin als Vertrauensperson
  • Einsatz der Schulassistentin verstärkt in der Eingangsphase, um den Übergang zu erleichtern und die Grundlagen des sozialen Miteinanders besser unterstützen zu können.

       2.  Wir haben weitgehend einheitliche Klassenregeln:

    1. Ich melde mich und warte bis ich dran bin.
    2. Ich höre zu, wenn andere reden.
    3. Ich arbeite leise.

3. Wir haben einheitliche Pausenregeln:

    1. Auf dem Schulhof darf ich toben und rennen.
    2. Füße und Hände bleiben immer bei mir.
    3. Wenn ich Klassendienst habe, erledige ich ruhig meine Aufgaben
    4. In den Toiletten verhalte ich mich rücksichtsvoll.
    5. Einen Streit kläre ich mündlich oder hole Hilfe.

 

Wir haben eine einheitliche Schulordnung, die am 16.06.2011 verabschiedet wurde. Sie ergänzt das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Sie untersteht unserem Leitsatz:

„Ich darf alles tun, solange ich niemanden störe oder verletze“

Leitfaden zum Umgang mit Regelverstößen/Konflikten

  • Wir trauen den Kindern zu, Regelverstöße/Konflikte zu erkennen und zunächst nach Möglichkeit selbst zu beheben.
  • Wir reagieren zeitnah und die Konsequenzen erfolgen, wenn möglich, in inhaltlichem Zusammenhang mit dem unerwünschten Verhalten bzw. dem Verstoß.

Sollte ein Verstoß/ Konflikt auf diese Weise nicht zu klären sein, bestehen folgende Möglichkeiten (ab Punkt 2 keine hierarchische Reihenfolge):

  • klärendes Gespräch mit beiden Parteien und einem Moderator ( in der Regel der Klassenlehrkraft oder der Schulsozialarbeiterin)
  • angemessene Entschuldigung bei Einsicht in das eigene „Fehlverhalten“
  • Eltern informieren
  • bei ernsten Schäden (und Einsicht in eigenes „Fehlverhalten“): „Verhaltensanalyse“ in Form des „Gewitterzettels“ . Bei Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen kann Hilfe von den Streitschlichtern oder einer erwachsenen Person (Lehrerin, Schulsozialarbeiterin, Schulassistentin) in Anspruch genommen werden.
  • Hausmeister- oder andere Dienste für die Allgemeinheit (ggf. nach Absprache mit Herrn Niklas)
  • „gelenkte Pause“: Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der Aufsichtskraft

 

Störungen während des Unterrichts

  • Wechsel des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatz in der Differenzierungsnische der Klassenräume nutzen
  • stundenweiser Verweis (mit Material) in eine andere Klasse oder in Obhut einer Lehrkraft im Verwaltungsgebäude (mit Benachrichtigung der Eltern über das Logbuch)
  • Nacharbeiten von Unterrichtsstoff